Allgemeine Geschäftsbestimmungen (AGB)

der meshmakers GmbH, FN 591192a

(in der Folge kurz „meshmakers“)

 

Stand: Juli 2023


Für alle Auftragsannahmen und deren Abwicklung gelten, sofern nicht schriftlich etwas anderes individuell vereinbart ist, die nachstehenden Bedingungen (AGB).

Anderslautende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie von meshmakers ausdrücklich anerkannt worden sind. Sie verpflichten meshmakers auch dann nicht, wenn im schriftlichen Auftrag darauf ausdrücklich Bezug genommen wurde und von meshmakers nicht widersprochen wurde.

Diese AGB gelten für Zielschuldverhältnisse, in deren Rahmen die meshmakers ihre Hauptleistung erbringt, welche vorrangig im Optimieren von industriellen Prozessen durch Softwarelösungen besteht; hierzu werden zunächst Dienstleistungen in Form der Analyse und Beratung erbracht, in der Folge wird im Betrieb des Kunden die von meshmakers erarbeitete Lösung implementiert.

Diese AGB bleiben unberührt von den Allgemeinen Bedingungen zu den Wartungs- und Serviceverträgen (Dauerschuldverhältnisse), welche gesondert neben diesen AGB gelten, wenn und soweit der Kunde mit meshmakers auch ein derartiges Vertragsverhältnis eingegangen ist.

 

1. Vertragsabschluss

1.1. Verträge mit meshmakers kommen ausschließlich durch schriftliche Annahme eines von meshmakers schriftlich gestellten Angebotes, durch den Kunden zustande. Änderungen des Angebotes durch den Kunden gelten als Gegenangebot und führen erst dann zu einem Vertragsabschluss, wenn meshmakers den Änderungen ausdrücklich schriftlich zustimmt.

1.2. Die Übermittlung von Werbematerial und Preislisten gilt nicht als Angebot. Schriftliche Angebote der meshmakers haben, soweit nicht im Angebot anders ausgewiesen, eine Gültigkeit von 30 Tagen, gerechnet ab Datum des Angebotes.

1.3. Allenfalls von Handelsvertretern und Vertriebspartnern abgeschlossene Verträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung der meshmakers.

 

2. Preise

2.1. Die von meshmakers genannten Preise sind Nettopreise (zuzüglich der geltenden Mehrwertsteuer) und werden stets in EUR angeführt. 

2.2. Analyse- und Beratungsleistungen, Installationsleistungen, Entwicklung von Software und sonstigen Dienstleistungen werden nach tatsächlichem Aufwand, pro angefangenen 15 Minuten verrechnet. Die Abrechnung erfolgt nach den jeweils zum Zeitpunkt der Auftragserteilung geltenden, Stundensätzen der meshmakers. Für die Bereitstellung der Software gilt, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen werden, grundsätzlich der Basispreis (=Servicegebühr) gemäß aktuell geltender Preisliste. Diese sowie die aktuellen Stundensätze sind unter info@meshmakers.io abrufbar.

2.3. Allfällige Rechtsgeschäftsgebühren sind vom Kunden zu bezahlen.

 

3. Zahlung und Zahlungsverzugsfolgen

3.1. Rechnungen der meshmakers sind – sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde – nach Erbringung der Leistung binnen 14 Tagen ab Rechnungslegung (einlangend auf dem Bankkonto der meshmakers) ohne Abzug zahlbar. Für den Fall des Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen in Höhe von 12 % p.a. verrechnet. Der Kunde hat in diesem Fall auch alle weiteren Kosten, die durch Mahnungen, außergerichtliche Eintreibungen usw. entstehen, zu tragen. 

3.2. meshmakers behält sich bei Zahlungsverzug sowie bei Verschlechterung der Bonität des Kunden vor, weitere Leistungen nur gegen Vorauskasse zu erbringen bzw. vom Vertrag zurückzutreten

3.3. Erfüllungsort ist der Sitz der meshmakers in 5020 Salzburg, Österreich.

 

4. Beratung / Lieferung / Dienstleistung

4.1. Sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, bleibt die Art der Leistungserbringung meshmakers überlassen. meshmakers ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen.

Software wird grundsätzlich über die Cloud „Octo Mesh“ zur Verfügung gestellt wobei dem Kunden ein Nutzungsrecht eingeräumt wird, für welches ein laufendes Nutzungsentgelt (auch Servicegebühr genannt) zu leisten ist. Von der Leistung der meshmakers mitumfasst ist der Support, Updates und Wartung der Software. Der Leistungsaustausch erfolgt im Rahmen des Service-Level Agreements (abrufbar unter …). Das Service-Level Agreement ist integrierender Bestandteil dieser AGB und ist im Anschluss an diese AGB noch einmal im Volltext angeführt.

In Einzelfällen und nur auf Anfrage kann, die Zustimmung von meshmakers vorausgesetzt, die Software auch via Download zur Verfügung gestellt werden; das hierfür anfallende Entgelt und der Umfang der Rechteübertragung an den Kunden bliebt diesfalls einer gesonderten Vereinbarung vorbehalten.

4.2. Im Falle eines Annahmeverzuges durch den Kunden hat dieser die durch den Verzug verursachten Kosten zu bezahlen (zusätzlicher Verwaltungsaufwand etc.). Die Kosten eines zweiten Leistungsversuches sind vom Kunden gesondert zu bezahlen.

 

5. Mängel und Gewährleistung

5.1. Der Kunde hat die erbrachte Leistung sofort bei Ablieferung mit der gemäß § 377 UGB gebotenen Sorgfalt zu überprüfen und feststellbare Mängel bei sonstigem Ausschluss jeglicher Ansprüche aus welchem Titel immer (insbesondere auch Schadenersatzansprüche) binnen 10 Tagen schriftlich zu rügen. Ist Vertragsgegenstand eine unkörperliche Sache, wie insbesondere Software, so gilt als Ablieferung jener Zeitpunkt, in welchem die Software soweit im System des Kunden implementiert wurde, dass sie der Kunde, ohne Zutun der meshmakers, nutzen kann.

5.2. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Ablieferung und sind nach diesem Zeitraum auch jegliche sonstige Ansprüche etwa auf Schadenersatz ausgeschlossen. meshmakers leistet keine Gewähr für Schäden welche auf (i) eine Manipulation durch den Kunden oder Dritte, (ii) Änderungen/Ergänzungen durch den Kunden, (iii) Verwendung von technischen Elementen und Software, welche nicht mit meshmakers abgeklärt wurde, (iv) unsachgemäße Verwendung, (v) übermäßiger Beanspruchung durch fehlerhafte Verwendung, oder (vi) mangelnde Wartung (wenn und soweit nicht meshmakers auch mit der Wartung beauftragt wurde) entstanden sind.

5.3. meshmakers übernimmt keinerlei Gewähr für die Einhaltung ausländischer, öffentlich-rechtlicher Vorschriften, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart. Es ist Sache des Kunden die Einhaltung sämtlicher öffentlich-rechtlicher Vorschriften sicherzustellen. Der Kunde erklärt, alle einschlägigen Vorschriften über die Benützung des Produktes zu kennen und verpflichtet sich alle Vorkehrungen zu treffen, dass diese Vorschriften bei der Aufstellung und beim Betrieb eingehalten werden.

5.4. Die Mängelbehebung erfolgt nach freier Wahl der meshmakers in ihren Geschäftsräumen oder an dem Ort, an dem die erbrachte Leistung implementiert wurde.

 

Sonderbestimmungen für Software:

5.5. meshmakers leistet Gewähr dafür, dass sie berechtigt ist, Lizenzen an der Software gemäß den vertraglichen Bestimmungen zu gewähren sowie dass die vertragsgemäße Benützung durch den Kunden keine Rechte Dritter verletzt. Ferner leistet meshmakers Gewähr dafür, dass die Software die im Vertrag angeführten Spezifikationen aufweist. 

5.6. Die Gewährleistung für sämtliche Daten, die in Zusammenhang mit der Software verwendet werden, insbesondere für deren Vollständigkeit, Aktualität oder Korrektheit der Darstellung ist ausgeschlossen.

5.7. meshmakers leistet keine Gewähr dafür, dass die Software völlig fehlerfrei ist oder unterbrechungsfrei betrieben werden kann. Sollten binnen 12 Monaten ab Übergabe Mängel geltend gemacht werden, welche die Funktion der Software wesentlich beeinträchtigt, wird meshmakers die Software austauschen bzw. den Mangel beseitigen, sofern:

  • die Software stets ordnungsgemäß und übereinstimmend mit den Benutzerhinweisen und sonstigen Informationen wie z.B. Begleitschreiben, Anweisungen bei mündlicher Einschulung, etc. verwendet wurden;
  • der gerügte Mangel bei meshmakers reproduzierbar ist;
  • Nachführungen des Betriebssystems bzw. Netzwerkbetriebssystems (bzw. Betriebssystemzusätze sowie Datenbanken) auf die von meshmakers verlangten Versionen vom Kunden durchgeführt wurden;
  • keine eigenmächtigen Änderungen an der Software vorgenommen wurden (auch wenn der Mangel an einem nicht unmittelbar veränderten Teil der Software auftreten sollte ist die Gewährleistung ausgeschlossen);
  • meshmakers der Zugang zur Hardware und Software des Kunden während den üblichen Geschäftszeiten gewährt wird;
  • die Hardware auf die von meshmakers verlangten technischen Standards aufgerüstet worden ist (z.B. Modem, Prozessor, Hauptspeicher (RAM), Festplatte, etc. (bei aktualisierten Versionen können sich diese Voraussetzungen verändern).

5.8. Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich und detailliert an meshmakers zu melden. Sollte sich im Rahmen einer allenfalls von meshmakers durchzuführenden Fehleranalyse/Diagnose herausstellen, dass der Mangel keinen Gewährleistungsfall darstellt, hat der Kunde sämtliche Kosten (Abrechnung nach Zeitaufwand gemäß Punkt 2.2. dieser AGB) zu bezahlen.

5.9. Leistungsstörungen (zB Unterbrechungen, Serviceausfall), die im Betrieb der Plattform „Octo Mesh“ wurzeln, über welche die Software zur Verfügung gestellt wird, werden in gewährleistungsrechtlicher Hinsicht vorrangig und abschließend nach den Bestimmungen des Service-Level Agreements geregelt (Servicegutschrift).

  

6. Haftung

6.1. meshmakers haftet nur beim Nachweis grober Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden. Die Haftung von meshmakers ist beschränkt auf den Höchstbetrag einer allenfalls abgeschlossenen Haftpflichtversicherung. Wegen der Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug, etc. haftet meshmakers nur im Falle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Schadenersatzansprüche sind bei sonstigem Verfall binnen sechs Monaten ab Kenntnis vom Schaden gerichtlich geltend zu machen. Die Haftungsbeschränkung bzw. der Ausschluss gilt auch für Ansprüche gegenüber Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen der meshmakers.

6.2. Die Haftung der meshmakers bei Auftreten eines Mangels ist, für welche Ansprüche immer, der Höhe nach mit dem Entgelt für den vom Mangel betroffenen Teil der erbrachten Leistung beschränkt. Insbesondere besteht keine Haftung für den Ersatz von Aufwendungen, die dem Kunden im Zusammenhang mit der Verbesserung oder dem Austausch der Leistung/Ware seitens meshmakers entstehen, was insbesondere auch für eine etwa erforderliche Demontage und Wiederanbringung von körperlichen Bauteilen gilt.

6.3. Eine Haftung für den Verlust von Daten, Gewinnausfällen, (Mangel-) Folgeschäden und indirekten Schäden ist ausgeschlossen. Insbesondere besteht keine Haftung, für Produktions- und Betriebsstillstände während der Implementierung der von meshmakers erbrachten Leistungen an/in den Anlagen des Kunden. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Dauer dieser Implementierungsarbeiten nicht exakt vorhersehbar ist und auch von Faktoren abhängig sein kann, auf die meshmakers keinen Einfluss nehmen kann.

 

7. Liefer-/Leistungstermine

Die von meshmakers in Auftragsbestätigungen oder sonstigen Geschäftspapieren genannten Liefer-/Leistungstermine gelten nur als voraussichtliche Liefer-/Leistungstermine (keine Fixtermine).

Sollte zwischen den Parteien dennoch ein Fixtermin ausdrücklich schriftlich vereinbart werden, setzt die Einhaltung des Liefer-/Leistungstermins den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernder Unterlagen, Genehmigungen, Freigabe und die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und der sonstigen Verpflichtungen (insbesondere vom Kunden zur Verfügung zu stellende System- und Montagevoraussetzungen) voraus. Bei Änderung oder Ergänzung einer Bestellung können allenfalls vereinbarte Fixtermine von meshmakers nicht eingehalten werden. In diesem Fall gilt eine angemessene Liefer-/Leistungsfrist als vereinbart. Sollte dennoch eine rechtzeitige Lieferung/Leistungserbringung durch besondere Umstände nicht möglich sein, so kann ein Rücktritt vom Vertrag seitens des Kunden erst erfolgen, wenn eine von ihm schriftlich gesetzte Nachfrist von mindestens 6 Wochen erfolglos verstrichen ist. Im Falle eines Rücktritts steht dem Kunden gegenüber der meshmakers kein Schadenersatzanspruch zu.

8. Lizenzrechte an Software

8.1. meshmakers räumt dem Kunden das nicht übertragbare, nicht ausschließliche und persönliche Recht, zur Benützung der Software wie folgt ein. Der Kunde ist ausschließlich zur bestimmungsgemäßen Benützung der im Vertrag angeführten Programme und der Lizenzcodes sowie der zu dieser gehörenden Anwenderdokumentation berechtigt. Der Kunde ist nicht berechtigt die Software zur vervielfältigen, Unterlizenzen zu vergeben oder die Nutzungsrechte – aus welchem Grund auch immer – an einen Dritten abzutreten. Der Kunde verpflichtet sich die ihm übermittelten Passwörter nicht an Dritte weiterzugeben.

8.2. Der Kunde anerkennt, dass ihm an der Software und der dazugehörigen Dokumentation keine anderen als die ausdrücklich schriftlich vereinbarten Rechte zustehen. Alle übrigen Rechte – insbesondere alle Verwertungs- und Verfügungsrechte – sowie das Eigentumsrecht an der Software stehen ausschließlich der meshmakers bzw. ihrer allfälligen Lizenzgeberin zu.

8.3. Wechselt der Kunde seine Hardware, hat er die Software auf den Speichern der bisher verwendeten Hardware dauerhaft zu löschen und meshmakers davon schriftlich zu verständigen. Der Kunde hat alle, die Software betreffenden – nicht ohne weiteres allgemein zugänglichen Informationen – geheim zu halten und darf sie nur nach Maßgabe der vertraglichen Bestimmungen und zwingender gesetzlicher Bestimmungen verwenden.

8.4. meshmakers stellt dem Kunden die Software in maschinenlesbarer Form zur Verfügung. Der Source Code wird dem Kunden nicht zur Verfügung gestellt. Der Kunde ist auch nicht berechtigt die Software zu bearbeiten, zu ändern, zu dekomprimieren, zu disassemblieren, sonst zurückzuentwickeln (reverse engineering) oder den Quellcode zu ermitteln, außer dies ist durch zwingende gesetzliche Bestimmung gestattet; ausgenommen hiervon ist die Zurverfügungstellung der Software im Rahmen der    OpenSource-Variante, welche gesondert und ausdrücklich zu vereinbaren ist.

 

9. Systemvoraussetzungen beim Kunden:

Die bestimmungsgemäße Verwendung der von meshmakers zur Verfügung gestellten Software setzt gewisse Mindestanforderungen an das System des Kunden.

Die erforderlichen Systemvoraussetzungen ergeben sich aus der Dokumentation zur Software, welche dem Kunden nach Vertragsschluss und vor erstmaliger Ablieferung der Software übergeben wird. Diese Dokumentation ist auch unter https://docs.meshmakers.cloud abrufbar. Die erforderlichen Systemvoraussetzungen sind vom Kunden auf seine Kosten bereitzustellen, meshmakers treffen diesbezüglich keine Leistungspflichten.

 

10. Wertsicherung

10.1. Sämtliche im Vertrag angegebene Preise für laufende Dienstleistungen (insbesondere Kosten für Hosting) unterliegen der Wertsicherung und werden jährlich, zu Beginn eines jeden Jahres, im Vorhinein angepasst.

10.2. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der Verbraucherpreisindex 2020, wie er von der Bundesanstalt „Statistik Österreich“ monatlich verlautbart wird oder ein an seine Stelle tretender Nachfolgeindex. Ausgangsbasis ist die Index-Ziffer für den Monat des Vertragsabschlusses. Erhöhungen oder Reduzierungen werden auf Basis der Indexzahl für April des Vorjahres für das folgende Jahr berechnet.

10.3. Die Nichteinforderung der Wertsicherung bedeutet keinesfalls einen Verzicht auf Wertsicherung. 


11. Montage und Installation der Software

11.1. Sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung zwischen dem Kunden und meshmakers getroffen wurde, werden Montage- und Installationsleistungen sowie allfällige Leistungen im Zusammenhang mit der Einschulungen der Mitarbeiter des Kunden, die von meshmakers im Auftrag des Kunden erbracht werden, nach tatsächlichem Aufwand von meshmakers nach Zeitaufwand gemäß Punkt 3.2. dieser AGB verrechnet. Zeiten der An- und Abreise sowie allfällige Wartezeiten gelten als Arbeitszeit und werden in voller Höhe verrechnet.

11.2. Sämtliche Barauslagen wie z.B. Unterkunft und Taggelder der Montagemitarbeitern/Installationstechniker, Hilfsmaterial etc. werden dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt. Fahrtkosten werden in Höhe des amtlichen Kilometergeldes verrechnet. Die Dauer der Anreise gilt als Arbeitszeit und wird zur Gänze entsprechend den Stundensätzen der meshmakers nach Punkt 3.2. dieser AGB verrechnet.

11.3. Der Montage-/Installationstermin ist im Vorfeld zwischen meshmakers und dem Kunden zu vereinbaren. Zum vereinbarten Montage-/Installationstermin hat der Kunde sicherzustellen, dass alle erforderlichen Handlungen gesetzt und Störungen unterlassen werden, um sicherzustellen, dass mit der Montage/Installation rechtzeitig begonnen werden kann und die Mitarbeiter / Erfüllungsgehilfen der meshmakers ungehindert arbeiten können. Der Kunde hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass die Mitarbeiter / Erfüllungsgehilfen der meshmakers sicher arbeiten können und alle arbeitsschutzrechtlichen Maßnahmen eingehalten werden. Sollte die Sicherheit der Mitarbeiter / Erfüllungsgehilfen der meshmakers nicht durch den Kunden gewährleistet sein, werden die Arbeiten so lange nicht durchgeführt, bis ein sicheres Arbeiten durch den Kunden gewährleistet wird. Die Kosten der daraus resultierenden Verzögerung (Wartezeiten, neuerliche Anreise, etc.) sind vom Kunden zu tragen.

11.4. Bei der Installation/Inbetriebnahme hat der Kunde sicherzustellen, dass ein ausreichend geschulter Netzwerkadministrator des Kunden (auf seine Kosten) anwesend ist, um die erforderlichen Netzwerkeinstellungen vornehmen zu können. Allenfalls notwendige Kommunikationsmittel (Internetanschluss, Fax, Telefon) sind vom Kunden unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. 

12. Schutzrechte Dritter

Sollten Dritte gegenüber dem Kunden die Verletzung von Schutzrechten aufgrund der Verwendung der gegenständlichen Software behaupten, so ist der Kunde verpflichtet meshmakers unverzüglich schriftlich darüber zu informieren. Der Kunde ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der meshmakers nicht berechtigt ein Anerkenntnis abzugeben, oder sonstigen Vergleich über behauptete Rechtsverletzungen abzuschließen. Der Kunde ist verpflichtet allfällige, von einem Dritten geltend gemachte Ansprüche (sofern erforderlich auch gerichtlich), abzuwehren. meshmakers ist berechtigt einem solchen Rechtsstreit beizutreten. Jede Partei hat hierbei seine eigenen Verfahrenskosten zu tragen.

13. Höhere Gewalt

Wird meshmakers aus Gründen, auf die sie keinen Einfluss hat, wie etwa bei Nichtleistung ihres Subunternehmers, bei Streik und Aussperrung, die Erfüllung ihrer Vertragsverpflichtungen unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert, so kann sie den Vertrag ganz oder teilweise aufheben. Der Auftraggeber verzichtet in diesen wie auch in allen anderen Fällen auf jeden Rechtsanspruch aus Verzögerung oder Nichtausführung der Lieferung/Leistung.

14. Irrtum

Eine Anfechtung eines von meshmakers angenommenen Auftrages wegen Irrtums und wegen Verkürzung über die Hälfte ist ausgeschlossen.

15. Ausschluss der Aufrechnung

Gegen Forderungen der meshmakers ist, soweit nicht ein Kontokorrentverhältnis vorliegt, die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Auftraggebers ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der meshmakers ausgeschlossen.

16. Urheberschutz 

Die Gestaltung von Produkten, Namen, Marken, Bezeichnungen, Entwürfen, etc. die von meshmakers stammen, sind urheberrechtlich geschützt. Die Darstellung der Produkte in Katalogen und Prospekten, übersandten Abbildungen, Zeichnungen, Skizzen und sonstige Unterlagen sind geistiges Eigentum der meshmakers. Alle vorgenannten und sonstigen im Geschäftsverkehr zugänglich gemachten Unterlagen dürfen nicht anderweitig verwendet werden oder ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der meshmakers vervielfältigt und Dritten zugänglich gemacht werden. Sie sind auf Verlangen der meshmakers unverzüglich herauszugeben.

17. Verwendung von Texten und Bildern  

Die Duplizierung, Reproduktion oder Veröffentlichung von Texten und/oder Bildern (auch auszugs- bzw. ausschnittsweise) aus dem Leistungsprogramm der meshmakers bedürfen der vorherigen, schriftlichen Genehmigung durch meshmakers und sind ohne diese Einwilligung untersagt. 

18. Vertragsdauer / Beendigung

18.1. Die Vertragsdauer, sowie die Dauer des an einer Software eingeräumten Nutzungsrechts, richten sich nach dem jeweiligen Vertrag. Das Nutzungsrecht an der Software endet jedenfalls mit Beendigung des Vertrages. Bei Vertragsbeendigung sind der meshmakers sämtliche überlassenen Datenträger zurückzugeben. Die Software ist endgültig zu löschen und nicht weiter zu verwenden. Dies gilt auch sofern die Software mit andern Programmen verknüpft oder verbunden wurde.

18.2. Sofern ein Vertag zwischen dem Kunden und meshmakers auf unbestimmte Zeit abgeschlossen wurde, kann er sowohl von meshmakers als auch vom Kunden unter Einhaltung einer 4 monatigen Kündigungsfrist zum 31.12 d.J. schriftlich gekündigt werden.

18.3. Das Recht der meshmakers zur sofortigen Vertragsauflösung aus wichtigem Grund bleibt hievon unberührt. Als wichtiger Grund gilt insbesondere:

  • eine schwere oder wiederholte leichte Vertragsverletzung durch den Kunden;
  • die Eröffnung des Vor-, Ausgleichs- oder Konkursverfahrens über das Vermögen des Kunden oder die Abweisung der Eröffnung eines Konkursverfahrens mangels kostendeckendem Vermögen;
  • die Nichtbezahlung von Rechnungen der meshmakers trotz Mahnung mit einer Nachfrist von 14 Tagen;
  • (bei Software) die Kündigung der Softwarelizenz von einem Lieferanten der meshmakers, sofern sich diese Kündigung auf die dem Kunden von meshmakers sublizensierte Software bezieht.

19. Teilnichtigkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Parteien vereinbaren für diesen Fall, eine allenfalls unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzten, die der wirtschaftlichen Intention der Parteien am nächsten kommt.

20. Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand, Erfüllungsort

20.1. Es gilt österreichisches Recht, die Anwendung von UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen.

20.2. Erfüllungsort des Vertrages ist der Geschäftssitz von meshmakers in 5020 Salzburg, Österreich.

20.3. Als Gerichtsstand wird ausschließlich das sachlich zuständige Gericht in 5020 Salzburg, Österreich vereinbart.

21. Zustellung von Willenserklärungen, elektronische Rechnung, Maßgeblichkeit der AGB in deutscher Fassung

21.1. Der Kunde hat Änderungen seiner Adressen und Kontaktdaten (insbesondere postalische und Mail-Adressen) ohne Verzug bekannt zu geben. Willenserklärungen der meshmakers, welche an nicht mehr aktuelle Adressen des Kunden gerichtet waren, gelten diesem als zugegangen, wenn im Zeitpunkt der Absendung der Willenserklärung der Kunde seiner Verpflichtung zur Bekanntgabe der neuen Adresse noch nicht nachgekommen ist.

21.2. Rechnungen werden von meshmakers in der Regel elektronisch ausgestellt. Der Kunde stimmt der elektronischen Rechnungsausstellung iSd § 11 Abs 2 UStG zu.

21.3. Für Übersetzungen dieser AGB in andere Sprachen ist im Zweifel stets und allein die deutsche Fassung maßgeblich.

   

Service-Level Agreement

 

Sehr geehrter Kunde, sehr geehrte Kundin!

Wir freuen uns, Ihnen unsere innovative Plattform "Octo Mesh" vorstellen zu dürfen. Octo Mesh ermöglicht Ihnen, Ihre IoT-Geräte und -Anwendungen nahtlos zu verwalten und zu überwachen, und bietet zahlreiche Vorteile gegenüber herkömmlichen Softwarelösungen.

Octo Mesh ist eine cloudbasierte Plattform, die IoT-Geräte und -Anwendungen über das Internet verwaltet und bereitstellt. Sie können von überall aus auf die Plattform zugreifen und Ihre IoT-Geräte überwachen und steuern, ohne zusätzliche Hardware oder Software installieren zu müssen.

  • Kosteneffizienz: Unsere SaaS-Lösung erfordert keine großen Investitionen in Hardware oder Infrastruktur. Sie zahlen nur für die Funktionen und Ressourcen, die Sie tatsächlich nutzen, was zu Kosteneinsparungen führt.
  • Skalierbarkeit: Octo Mesh ist leicht skalierbar und passt sich Ihrem wachsenden IoT-Netzwerk an. Sie können jederzeit neue Geräte hinzufügen oder entfernen und den Funktionsumfang nach Bedarf erweitern.
  • Automatische Updates: Wir sorgen dafür, dass Octo Mesh immer auf dem neuesten Stand ist, indem wir regelmäßig automatische Updates bereitstellen. Sie erhalten Zugriff auf die neuesten Funktionen und Sicherheitspatches, ohne manuelle Eingriffe oder zusätzliche Kosten.
  • Verfügbarkeit und Mobilität: Dank der cloudbasierten Natur von Octo Mesh können Sie von überall und auf verschiedenen Geräten auf Ihre IoT-Geräte und -Anwendungen zugreifen. Dies ermöglicht eine bessere Zusammenarbeit und einen effizienteren Betrieb.
  • Datensicherheit: Wir legen großen Wert auf die Sicherheit Ihrer Daten. Oco Mesh implementiert strenge Sicherheitsmaßnahmen, einschließlich Verschlüsselung, regelmäßiger Sicherheitsüberprüfungen und Backup-Lösungen, um Ihre IoT-Daten zu schützen.
  • Wartung und Support: Unser Team übernimmt die Verantwortung für die Wartung und den Support von Octo Mesh, sodass Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können. Sie erhalten technischen Support und Hilfe von unseren Experten, wenn Probleme auftreten.
  • Anpassungsfähigkeit und Integration: Octo Mesh ist anpassungsfähig und lässt sich in Ihre vorhandenen Systeme und Anwendungen integrieren. Dies sorgt für eine nahtlose Integration in Ihre bestehende IT-Infrastruktur und optimiert Ihre IoT-Prozesse.
  • Kurze Implementierungszeit: Die Bereitstellung von Octo Mesh ist schneller als bei herkömmlichen Softwarelösungen, da keine umfangreiche Installation oder Konfiguration erforderlich ist. Sie können sofort mit der Verwaltung Ihrer Geräte beginnen.

DIENSTLEISTUNGSVERPFLICHTUNG

meshmakers GmbH (kurz meshmakers.io) stellt dem Kunden den Zugang zur Plattform vierundzwanzig Stunden am Tag, sieben Tage die Woche (24x7) mit einer monatlichen Betriebszeit von mindestens 99,9 % (siehe unten) zur Verfügung. Der "monatliche Betriebszeitprozentsatz" wird wie folgt berechnet: die Anzahl der Minuten, in denen die Dienste zugänglich sind und nicht von einem Serviceausfall betroffen sind, wie vom Kunden während eines jeden Kalendermonats an das Unternehmen gemeldet, geteilt durch die Gesamtzahl der Minuten im Kalendermonat.  Wenn der Kunde einen Serviceausfall nicht innerhalb von fünf (5) Tagen nach dem Auftreten eines solchen Serviceausfalls meldet, hat der Kunde keinen Anspruch auf eine Servicegutschrift für diesen Serviceausfall. Für die Zwecke dieser Vereinbarung bedeutet "Serviceausfall" jedes Ereignis, das die Dienste für den Kunden nicht verfügbar macht, mit Ausnahme von geplanten Ausfallzeiten oder ausgeschlossenen Ausfallzeiten. Ein monatlicher Betriebszeitprozentsatz von 99,9 % bedeutet, dass wir Ihnen garantieren, dass pro Monat nicht mehr als 43 Minuten und 49,7 Sekunden an Serviceausfall auftreten.

MESSMETHODE

Um intermittierende und vorübergehende Schwankungen zu vermeiden, kann eine Ausfallzeit nach der Beobachtung von ein bis fünf aufeinanderfolgenden Minuten beginnen und endet, wenn die Dienste wiederhergestellt sind. Darüber hinaus muss die Ausfallzeit eine erhebliche Anzahl von Anfragen oder Kernfunktionen betreffen, um als Service-Ausfall zu gelten.

KOMMUNIKATIONSPROTOKOLL

meshmakers.io kommuniziert per E-Mail oder Textnachricht, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Der Kunde stellt dem Unternehmen Kontaktnamen, E-Mail-Adressen und Telefonnummern für die Kommunikation zur Verfügung (das "Kommunikationsprotokoll").

 

WARTUNG UND AUSSCHLUSS VON STILLSTANDZEITEN

meshmakers.io behält sich das Recht vor, regelmäßig geplante Wartungsarbeiten an der Plattform außerhalb der Kerngeschäftszeiten durchzuführen.  Geschäftszeiten, die nicht zum Kerngeschäft gehören, sind definiert als 0:00 bis 4:00 Uhr (Central European Time) ("Geplante Ausfallzeit").  Das Unternehmen hält an jedem Wochentag morgens zwischen 0:00 und 2:00 Uhr (Central European Time) ein ständiges geplantes Wartungsfenster ein.  Das Unternehmen kann zusätzliche geplante Ausfallzeiten außerhalb dieses Zeitfensters ansetzen, indem es den Kunden mindestens drei Werktage im Voraus benachrichtigt; diese Benachrichtigung erfolgt über das vereinbarte Kommunikationsprotokoll an die zuständigen Supportmitarbeiter. Darüber hinaus werden Ausfallzeiten, die durch Faktoren verursacht werden, die außerhalb des Einflussbereichs des Unternehmens liegen, bei der Berechnung des monatlichen Betriebszeitprozentsatzes nicht berücksichtigt. Dazu gehören Ereignisse höherer Gewalt, die Verfügbarkeit von Internetdiensten außerhalb der Plattform des Unternehmens, Ausfallzeiten, die durch den Ausfall von Verbindungen oder Versorgungseinrichtungen Dritter entstehen, sowie Handlungen oder Unterlassungen des Kunden ("Ausgenommene Ausfallzeiten").

SERVICEANFRAGEN

Zur Unterstützung der von diesem SLA abgedeckten Dienste reagiert das Unternehmen auf dienstbezogene Vorfälle und Anfragen, die über das Kommunikationsprotokoll gestellt werden, innerhalb der folgenden Zeitrahmen. Der Kunde muss Anfragen mit der angegebenen Prioritätsstufe einreichen; das Unternehmen behält sich jedoch das Recht vor, die Prioritätsstufe nach eigenem Ermessen angemessen zu erhöhen oder zu senken.  In Übereinstimmung mit der in diesem SLA enthaltenen Serviceverpflichtung unternimmt das Unternehmen alle wirtschaftlich vertretbaren Anstrengungen, um alle Anfragen umgehend zu lösen, kann jedoch aufgrund der inhärenten Variabilität des Aufwands und der entsprechenden Zeit, die für die Lösung von Problemen erforderlich ist, keine Zeit bis zur Lösung garantieren. Das Unternehmen wird den Kunden rechtzeitig und in Übereinstimmung mit dem Kommunikationsprotokoll über die Lösungsbemühungen informieren.‍

 

Prioritätsstufe

Beschreibung

Zeit bis zur Reaktion

Schwerwiegend (Serve)

Der Dienst ist nicht verfügbar oder ein wesentlicher Teil der Funktionalität ist nicht verfügbar, ohne dass eine Umgehung möglich ist, es gibt Sicherheitsprobleme oder Probleme mit der Datenintegrität.

2 Stunden, 24x7x365

Hoch (High)

Intermittierende Probleme, Probleme mit der Systemleistung und Probleme mit verfügbaren Umgehungslösungen.

4 Stunden, 24x7x365

Mittel (Medium)

Alle anderen Fehler und Probleme, die nicht als schwerwiegend und hoch eingestuft werden.

2 Geschäftstage

Niedrig (Low)

Verbesserungen, technische Fragen

4 Geschäftstage

 

 

 

SERVICE GUTSCHRIFT

Wenn der monatliche Betriebszeitprozentsatz die oben beschriebene Serviceverpflichtung des Unternehmens nicht erfüllt, hat der Kunde Anspruch auf eine Servicegutschrift, wie in der nachstehenden Tabelle beschrieben. Diese Service-Level-Vereinbarung und die im Rahmen dieser Vereinbarung gewährten Service-Gutschriften sind das einzige und ausschließliche Rechtsmittel des Kunden bei einem Serviceausfall im Zusammenhang mit den Diensten. Um eine Service-Gutschrift zu erhalten, müssen Sie einen Antrag per E-Mail an support@meshmakers.io stellen. Der Antrag auf Gutschrift muss bis zum Ende des zweiten Abrechnungszyklus, nach dem der Vorfall aufgetreten ist, bei uns eingehen und Folgendes enthalten: die Worte "SLA Credit Request" in der Betreffzeile; die Daten und Uhrzeiten jedes Vorfalls der Nichtverfügbarkeit, den Sie reklamieren; Protokolle, die die Fehler dokumentieren und den von Ihnen behaupteten Ausfall bestätigen (alle vertraulichen oder sensiblen Informationen in diesen Protokollen sollten entfernt oder durch Sternchen ersetzt werden).

 

Monatliche Betriebszeit in Prozent

Bewertung

Service-guthaben

99,5 oder höher

Erfüllt oder übertrifft das Ziel

Keines

Zwischen 99,0% und 99, 5%

Unterhalb des Ziels

25% der monatlichen Servicegebühren oder €7.500, je nachdem, welcher Betrag niedriger ist

Bei oder unter 99,0%

Nicht akzeptabel

50% der monatlichen Servicegebühren oder €10.000, je nachdem, welcher Betrag niedriger ist

 

Um eine Service-Gutschrift zu erhalten, müssen Sie einen Antrag per E-Mail an support@meshmakers.io einreichen. Der Antrag auf Gutschrift muss bis zum Ende des zweiten Abrechnungszyklus, nach dem der Vorfall eingetreten ist, bei uns eingehen und folgende Angaben enthalten

  • die Worte "SLA Credit Request" in der Betreffzeile;
  • die Daten und Uhrzeiten der einzelnen von Ihnen beanspruchten Nichtverfügbarkeitsvorfälle;
  • Protokolle, die die Fehler dokumentieren und den von Ihnen behaupteten Ausfall bestätigen (alle vertraulichen oder sensiblen Informationen in diesen Protokollen sollten entfernt oder durch Sternchen ersetzt werden).

Wenn der monatliche Betriebszeitprozentsatz einer solchen Anfrage von uns bestätigt wird und unter der Serviceverpflichtung liegt, werden wir Ihnen die Servicegutschrift innerhalb eines Abrechnungszyklus nach dem Monat, in dem Ihre Anfrage von uns bestätigt wurde, ausstellen. Wenn Sie die Anfrage und andere Informationen nicht wie oben gefordert zur Verfügung stellen, werden Sie vom Erhalt einer Service-Gutschrift ausgeschlossen.

Service-Guthaben:

  • sind keine Rückerstattungen
  • können nicht gegen Barbeträge eingetauscht werden
  • sind auf eine Obergrenze von 30 Tagen bezahltem Service beschränkt
  • setzen voraus das alle ausstehenden Rechnungen beglichen wurden
  • verfallen mit Beendigung deines Kundenvertrags