Wie die EU NIS 2 Anbieter kritischer Infrastrukturen betrifft

Die Europäische Union setzt derzeit ein neues Regelwerk mit der Bezeichnung Netz- und Informationssicherheitsrichtlinie (NIS) 2.0 um, das erhebliche Auswirkungen auf Anbieter haben wird, die Dienstleistungen für Kunden in der EU erbringen. Mit dieser Richtlinie soll sichergestellt werden, dass Unternehmen, die Dienste wie Cloud Computing, Suchmaschinen, Online-Marktplätze und Datennetze anbieten, bestimmte Sicherheitsstandards einhalten.

Kurz und bündig: Was ist die EU-NIS 2?

Die Richtlinie über die Netz- und Informationssicherheit (NIS) 2.0 ist eine Initiative der Europäischen Union, die Anforderungen an Unternehmen stellt, die Dienste innerhalb der EU anbieten. Zu diesen Diensten gehören Cloud Computing, Suchmaschinen, Online-Marktplätze und Datennetzwerke. Die Richtlinie verlangt von all diesen Unternehmen die Einhaltung bestimmter Sicherheitsstandards, um Kundendaten zu schützen und Bedrohungen wie Cyberangriffe und Datenschutzverletzungen zu verhindern.

EU NIS 2 ist eine Aktualisierung der ursprünglichen Richtlinie zur Netz- und Informationssicherheit aus dem Jahr 2016, die darauf abzielte, die Widerstandsfähigkeit gegenüber Cyberangriffen in der gesamten Europäischen Union zu erhöhen. Diese neue Version enthält Aktualisierungen der Fristen für die Meldung von Vorfällen, Compliance-Anforderungen, Risikobewertungen und andere Änderungen. Darüber hinaus enthält sie zusätzliche Hinweise darauf, wie sich Organisationen besser vor Cyber-Bedrohungen schützen können, indem sie präventive Maßnahmen wie regelmäßige Sicherheitstests und Patching-Prozesse umsetzen.

Zusätzlich zu diesen Aktualisierungen führt die EU NIS 2 auch neue Konzepte ein, wie z. B. den Begriff "Digital Service Provider" (DSP). DSPs sind Einrichtungen, die digitale Dienste in Europa anbieten, darunter Cloud-Computing-Anbieter, Suchmaschinen, Online-Marktplätze, Social-Media-Plattformen, E-Commerce-Websites usw. Diese Anbieter müssen sich an bestimmte Vorschriften halten, die in der EU NIS 2 festgelegt sind, oder sie müssen mit hohen Geldstrafen oder sogar der Einstellung ihrer Tätigkeit in Europa rechnen.

Wie wirkt sich das auf Lieferanten aus?

Für Lieferanten, die Dienstleistungen für Kunden in der EU erbringen, ist es wichtig, dass sie verstehen, inwiefern NIS 2 für sie gilt. Insbesondere sollten sie sich über die Anforderungen im Klaren sein, die sie erfüllen müssen, um die Richtlinie einzuhalten. Dazu gehören die Entwicklung geeigneter technischer Maßnahmen zum Schutz von Kundendaten, die Implementierung von Verfahren zur Erkennung von Sicherheitsvorfällen, die Schulung des Personals zu Sicherheitsmaßnahmen und die Führung von Aufzeichnungen über alle relevanten Aktivitäten und Vorfälle. Darüber hinaus müssen die Anbieter die Behörden benachrichtigen, wenn sie von potenziellen oder tatsächlichen Sicherheitsvorfällen im Zusammenhang mit ihren Diensten oder Kundendaten Kenntnis erlangen. Schließlich müssen die Anbieter auch prüfen, inwieweit sie darauf vorbereitet sind, angemessen zu reagieren, wenn ein Sicherheitsvorfall eintritt.

Welche Schritte können Lieferanten unternehmen, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten?

Um die Anforderungen der NIS 2 zu erfüllen, sollten die Anbieter zunächst die Bereiche ermitteln, in denen ihre derzeitigen Praktiken nicht den gesetzlichen Standards entsprechen. Dies könnte eine Bewertung der bestehenden technischen Maßnahmen zum Schutz von Kundendaten oder eine Überprüfung der bestehenden Verfahren zur Reaktion auf Vorfälle beinhalten. Danach ist es wichtig, dass die Anbieter spezifische Strategien zur Behebung der bei der Überprüfung festgestellten Mängel im Einklang mit den NIS-2-Anforderungen entwickeln. Sobald diese Strategien implementiert sind, müssen sie regelmäßig überwacht und bei Bedarf aktualisiert werden, um die Einhaltung der Vorschriften auf Dauer zu gewährleisten. Darüber hinaus sollten Lieferanten auch die Investition in Sicherheitslösungen von Drittanbietern in Betracht ziehen, wie z. B. Systeme zur Erkennung von Eindringlingen oder Tools zum Scannen von Schwachstellen, die ihnen helfen können, potenzielle Bedrohungen zu erkennen, bevor sie zu einem Problem werden.

Zusammenfassung

Die Richtlinie über die Netz- und Informationssicherheit (NIS-Richtlinie 2) ist eine wichtige Initiative der Europäischen Union, die spezifische Anforderungen für Unternehmen festlegt, die in den Mitgliedstaaten Dienstleistungen anbieten. Für Lieferanten, die solche Dienste anbieten, ist es wichtig, dass sie verstehen, wie die Richtlinie auf sie anwendbar ist und welche Schritte unternommen werden müssen, um langfristig konform zu bleiben. Durch proaktive Maßnahmen wie die Überprüfung bestehender Prozesse anhand der gesetzlichen Standards, die Entwicklung von Strategien zur Behebung von Mängeln, die Investition in Sicherheitslösungen von Drittanbietern, die Überwachung von Fortschritten und die Aktualisierung von Praktiken bei Bedarf können Anbieter sicherstellen, dass ihr Unternehmen die NIS2-Vorschriften einhält und gleichzeitig den Kunden in ganz Europa einen hervorragenden Service bietet.

Wenn Sie weitere Informationen zu diesem Thema wünschen, zögern Sie nicht, uns unter info@meshmakers.io zu kontaktieren.


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